Checkliste für Spitalsärzt:innen

Im Zuge der Tätigkeit im Krankenhaus wird Monat für Monat Einiges vonm Gehalt abgezogen: Was steuerlich geltend gemacht werden kann, darum muss man sich selbst kümmern:

„Wir unterstützen umfassend im Bezug auf Steuer, Sozialversicherung und Wohlfahrtsfonds. So werden Sonderklassegelder, Steuervorauszahlungen und Beitragszuschläge nicht zum Problem.“

Selbständiger Bezug: Sonderklassegelder im Griff!

Mit dem Bezug von Sonderklassegeldern sind Ausgaben verbunden, die als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können. Typisch sind:

Erhöhte Ärztekammerbeiträge können aufgrund der selbständigen Tätigkeit entstehen. Diese werden nicht vom Spital abgezogen, sondern gesondert von der Ärztekammer vorgeschrieben.

Erhöhte Wohlfahrtsfondsbeiträge können ebenso auf die Sonderklassegelder rückführbar sein. Für Turnus- und Assistenzärzte gibt es aber in der Regel Deckelungen, sodass keine Zahlungen anfallen.

SVA- Beiträge meint einerseits die monatlich zu bezahlende Unfallversicherung als auch die etwaigen Voraus- und Nachzahlungen zur Pensionsversicherung.

Sonstige Betriebsausgaben sind aufgrund der eingeschränkten selbständigen Tätigkeit beim Bezug von Sonderklassegeldern kaum denkbar. Können passende durch die selbständige Tätigkeit veranlasste Zahlungen gefunden werden, bitte diese zu erfassen. Einen umfassenden Überblick über die Möglichkeiten:  ABC der Betriebsausgaben

Ausgaben absetzen!

In der Rubrik Ausgaben sind als Werbungskosten all jene Zahlungen u erfassen, die aufgrund des Arbeitsverhältnisses – also nicht vorrangig privat – entstanden sind. Dabei ist es egal ob die Ausgaben mit Bargeld, Bankomat oder Kreditkarte bezahlt wurden oder ob diese vom Konto abgezogen wurden.

Für Spitalsärzte typische Ausgaben haben wir aufgegliedert:

Arbeitskleidung umfasst selbst gekaufte Spitalskleidung von den Schuhen bis zum Mantel.

Fachliteratur versteht neben Medizinbüchern auch medizinisch-wissenschaftliche Zeitschriften.

Fortbildung besteht aus den Kurskosten samt Nebenkosten zum Beispiel für Skripten. Ist die Fortbildung mit einer Reise verbunden bzw. gibt es zusätzliche Wege sind diese als Reise- oder Fahrtkosten zu erfassen.

Fahrtkosten meinen zum einen Ausgaben für öffentliche Verkehrsmittel, für es dazu einen Beleg bekommen gibt. Wird selbst gefahren, gibt es pro zurückgelegtem Kilometer Eur. 0,42 für das Auto und Eur. 0,38 für das Rad und Eur. 0,24 für das Motorrad: Zum Nachweis ist eine Fahhrtenbuchliste mit den Abgabe von Datum und Uhrzeit der Wegstrecke (Start und Zielort) sowie der Kilometerangabe zu führen. Achtung: Dies gilt leider nicht für Strecken zwischen Wohnung und Arbeitsort sondern nur für außertourliche Anlässe wie zb. Fortbildungen: Deshalb sind Jahreskarten der Wiener Linien an dieser Stelle für Spitalsärztinnen und -Ärzte leider nicht relevant.

Mitgliedsbeiträge an die Ärztekammer werden in der Regel bereits vom Spital als steuerfrei gemeldet und dürfen hier nicht doppelt geltend gemacht werden. Dies ist auch bei Wohlfahrtsfondsbeiträgen der Fall; alle anderen Mitgliedsbeiträge – beispielsweise in einer Ärztegewerkschaft oder zu einer Berufsvereinigung –sind hier zu erfassen.

Reise: Taggelder und Nächtigungsgelder werden entweder vom Arbeitgeber rückerstattet oder können durch nachfolgenden Eintrag steuermindernd geltend gemacht werden. Voraussetzung ist eine Reise. Voraussetzungen sind: für mindestens drei Stunden zumindest 25 Kilometer vom Arbeits- und Wohnort entfernt gewesen zu sein. Pro Stunde können im Inland Eur. 2,20 – täglich aber maximal für 12 Stunden also Eur. 26,40 – steuerfrei lukriert werden. Für die Nächtigung werden Hotelkosten rückerstattet, wird privat übernachtet sind es nur Eur. 15 pro Nacht. Zum Nachweis sind in der Aufstellung Reisetätigkeit Ankunfts- und Abfahrtszeit zur Transparenz der Reisezeit zu erfassen. Höhere Sätze gibt es für das Ausland.

Leider gibt es die Steuerersparnis nur bei außertourlichen Reisen: öfters am selben Fleck (Daumenregel 5x) muss im Einzelfall geprüft werden.

Steuerberatungskosten machen den teuren Steuerberater günstiger: Da seine Leistungen von der Steuer abgesetzt werden können, kosten diese unter Umständen im Ergebnis nur die Hälfte.

Versicherungen – beispielsweise für eine Haftpflicht- oder Rechtsschutzversicherung – können angesetzt werden. Bitte hier keine Sozialversicherungsbeiträge und auch keine privaten Zusatzversicherungen erfassen.

Sonstige Werbungskosten sammeln alles Weitere zusammen. Einen vollständigen Überblick und weitere Erklärungen gibt es hier ABC der Werbungskosten

Wichtig: Bitte alle Rechnungen aufbewahren und sonstigen Dokumentationen für Zwecke eines eventuellen Nachweises sorgfältig für zumindest sieben Jahre auf. Da kein Vorsteuerabzug gemäß Umsatzsteuergesetz vorgesehen ist, sind alle Beträge als Bruttobetrag = Zahlungsbetrag zu erfassen.

Steuern optimieren!

Darüber hinaus optimieren wir das steuerliches Ergebnis auf Basis weiterer Angaben: Gibt es private Versicherungen , Kinderbetreuungskosten oder wurde eine Wohnung gekauft, Spenden oder Krankheit, erfassen Sie die jeweiligen Beträge. Alle weiteren Beträge die nicht bereits erfasst wurden, bitte uns für die Steueroptimierung ebenfalls mitteilen.

„Wir fassen im Hintergrund alles zusammen und berücksichtigen Einkommen aus der unselbständigen Beschäftigung im Krankenhaus. Dabei plausibilisieren wir die Angaben und achten auch darauf, ob das Spital alle Abzüge korrekt vorgenommen hat.“

Ihr Spitalsärzte Paket umfasst

Unsere Tätigkeit ist natürlich nicht auf die Tätigkeit im Spital beschränkt, sondern umfasst auch Ihre anderen ärztlichen Tätigkeiten: Von der Kollegenvertretung bis zum Einsatz als Notarzt, von der Gutachtertätigkeit bis zur Wahlarztpraxis.

  • Starthilfe
  • jährliche Einkommensteuererklärung
  • Optimierung der Steuervorauszahlungen
  • Finanzamtscheck: Bescheidprüfung
  • Einstellen der Sozialversicherungsbeiträge
  • Einkommenserklärung WFF und ÄK
  • Beratungsgespräch
  • Steuerhotline auf Anfrage

Rundum sorglos:

Dabei ist die Steuergestaltung in der Praxis nur der erste Schritt. Wir beachten auch die Auswirkungen Ihrer Tätigkeit auf die Sozialversicherung, damit Sie von der SVA Post nicht kalt erwischt werden. Eine Auseinandersetzung mit den Beiträgen zum Wohlfahrtsfonds im Zusammenwirken von Concisa und der Ärztekammer Wien / Niederösterreich darf dabei natürlich nicht fehlen. Unser Ziel ist, dass Sie wirklich den Durchblick behalten.

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